Die Leitungsorgane des Kirchenkreises

Presbyterial-synodale Grundordnung

"Die presbyterial-synodale Grundordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist der Rahmen, in dem die Gemeinden die Gemeinschaft des Kirchenkreises selbstverantwortlich und verbindlich leben. Diese Grundordnung gibt den Gemeinden und Kirchenkreisen gegenüber der Landeskirche ein besonderes Gewicht." (Aus dem Leitbild des Kirchenkreises Aachen). 

Neun Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis Aachen. Jede Gemeinde wird von einem, von allen Gemeindegliedern gewählten Presbyterium geleitet. Alle vier Jahre finden Presbyteriumswahlen statt, die nächste 2024.

Die Presbyterien entsenden Delegierte in die Kreissynode, die mindestens einmal jährlich tagt.
"Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. In ihren Tagungen und in der Arbeit der Ausschüsse und Synodalbeauftragungen erfahren und gestalten die Abgeordneten aus den Gemeinden die Gemeinschaft im Kirchenkreis." (Aus dem Leitbild des Kirchenkreises Aachen)

Kreissynode, Superintendent und Kreissynodalvorstand

Die von der Kreissynode gewählte Superintendentin oder der Superintendent vertritt den Kirchenkreis nach außen, leitet den Kirchenkreis und hat den Vorsitz der Kreissynode und im Kreissynodalvorstand inne. Der Kreissynodalvorstand ist das Entscheidungsgremium, das den Kirchenkreis zwischen den Tagungen der Kreissynode führt. Die Arbeit für einzelne Sachgebiete wird in den synodalen Ausschüssen geleistet.

"Indem der Kreissynodalvorstand und der Superintendent / die Superintendentin aus der Mitte der Synode auf Zeit gewählt und beauftragt werden, bleiben sie der Synode verantwortlich und in vielfältiger Weise in geschwisterliche Beratung eingebettet." (Aus dem Leitbild des Kirchenkreises Aachen)