Aktenscreening im kreiskirchlichen Verwaltungsamt abgeschlossen

Unabhängige Experten sichteten Dokumente – Fortsetzung in den Kirchengemeinden

Im Frühjahr 2024 hatte die Evangelische Kirche eine umfangreiche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der evangelischen Kirche vorgestellt, die ForuM-Studie. In der beauftragte der Evangelische Kirchenkreis Aachen unabhängige Experten, in den Personalakten nach Hinweisen auf Fälle sexualisierter Gewalt zu suchen, die noch nicht in der ForuM-Studie benannt worden sind. Die Überprüfung aller verfügbaren Personalakten des Evangelischen Kirchenkreises Aachen ist jetzt abgeschlossen und hat keine weiteren Hinweise auf Fälle sexualisierter Gewalt ergeben.

Die Aufarbeitung von möglichen Fällen sexualisierter Gewalt ist dem Evangelischen Kirchenkreis Aachen ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurden in den vergangenen Monaten alle Akten im kreiskirchlichen Archiv im Verwaltungsamt in Aachen darauf überprüft, ob sie Hinweise auf Fälle enthalten, die neu bewertet werden sollten. Ein Team aus vier unabhängigen Fachleuten – alles pensionierte Kriminalbeamte – hat sich in sorgfältiger Detailarbeit mit einer Vielzahl an Dokumenten beschäftigt, darunter vor allem Personalakten, Sitzungsprotokolle und Schriftverkehr. Das Ergebnis: In den Unterlagen gab es keine Hinweise auf Fälle von sexualisierter Gewalt, die auf mögliche weitere Opfer und Täter hinweisen. 

Kirchenkreis Aachen duldet keine sexualisierte Gewalt

Untersucht wurden die im Verwaltungsamt gelagerten Personalakten der vergangenen 35 Jahre, darunter auch die Personalakten aller hauptamtlich beim Kirchenkreis Aachen Angestellten. Das Material umfasste insgesamt sieben Regalmeter. Ältere Personalakten des Kirchenkreises liegen nicht mehr vor, da die Aufbewahrungsfrist für diese Dokumente nach 30 Jahre endet. Andere Dokumente wie Protokolle, die gesichtet wurden, reichen auch weiter in die Vergangenheit zurück. Besondere Aufmerksamkeit galt bei der Prüfung zum Beispiel archivierten Beschwerdebriefen oder plötzlichen Kündigungen ohne klar benannten Grund. „Wir sind sehr froh, dass es dieses Akten-Screening jetzt gegeben hat und wir einen Überblick über das gesamte Material in unserem Archiv von externen Fachleuten bekommen haben“, sagte Pfarrer Jens-Peter Bentzin, stellvertretender Superintendent und synodaler Archivpfleger des Kirchenkreises Aachen. „Uns ist es wichtig, keine sexualisierte Gewalt zu dulden, sondern mögliche Fälle aufzuarbeiten und diese an unabhängige Stellen zu übergeben. Die Überprüfung jetzt hat aber gezeigt, dass aktuell kein Handlungsbedarf bei uns besteht.“

Mögliche Hinweise werden zur Landeskirche in Düsseldorf weitergegeben

Nachdem die Akten des Kirchenkreises in dessen Archiv überprüft wurden, setzt sich das „Screening“ jetzt mit den Unterlagen der neun Kirchengemeinden des Kirchenkreises Aachen fort. Sollten Hinweise entdeckt werden, werden die Akten nach Düsseldorf geschickt, wo sie im Auftrag der Rheinischen Landeskirche durch unabhängige Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bearbeitet werden. Das Projekt des verbindlichen Akten-Screenings muss derzeit in allen Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) durchgeführt werden.

Verschiedene Ansprechstellen stehen Betroffenen zur Verfügung

In diesem Zusammenhang möchte der Evangelische Kirchenkreis Aachen noch einmal ausdrücklich alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche ermutigen, sich zu melden. Erste Ansprechpersonen sind die vier Vertrauenspersonen im Kirchenkreis Aachen. Es stehen zudem Ansprechstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland und Angebote nicht-kirchlicher Hilfe-Einrichtungen für Betroffene zur Verfügung. 

zuletzt bearbeitet am: