Die Evangelische Kirchengemeinde Stolberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Kirchenmusiker*in (m/w/d) in Teilzeit
(33% / 12,67 Stunden/Woche), unbefristet.
Die Evangelische Kirchengemeinde Stolberg verbindet den Großteil der Kommune Stolberg mit dem Stadtteil Aachen-Brand mit zwei aktiven Gottesdienststätten. Sie arbeiten im Team mit einer weiteren C-Kirchenmusikerin in Teilzeit und einer Chorleiterin.
Ihre Aufgaben:
- Sie begleiten den Gottesdienst an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen im Wechsel mit der Kollegin
- Sie begleiten nach Möglichkeit Gottesdienste in der Woche.
- Hierzu können gehören
Kasualien
Schulgottesdienste
Altenheimgottesdienste
Kindergartengottesdienste
Kindergottesdienste
- Als zusätzlicher musikalischen Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung einer Band oder eines Instrumentalensembles angedacht
Was Sie mitbringen:
- Sie haben Spaß an der Arbeit in einer Kirchengemeinde
- Sie haben Freude am Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit gehören zu Ihren Stärken
- Sie haben die Anstellungsfähigkeit einer C-Kirchenmusikerin oder eines C-Kirchenmusikers
Was wir Ihnen bieten:
- eine freundschaftlich geprägte Gemeinde, aufgeschlossen für verschiedene Musikrichtungen
- unterschiedliche Kirchräume mit vielfältigen musikalischen Möglichkeiten sowie ein ökumenisches Gemeindezentrum mit Bühne
- eine Vergütung nach BAT-KF und alle sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes
- zusätzliche betriebliche Altersversorgung
- Job Bike und Job Ticket
- Onboarding-Prozess
- Ihre fachliche und persönliche Kompetenz fördern wir durch Fortbildungen
Wenn Sie Lust und Freude habe, unser kirchenmusikalisches Team zu verstärken, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.06.2025.
Senden Sie gerne Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Ev. Kirchengemeinde Stolberg, Finkenberggasse 11, 52222 Stolberg, stolberg@ekir.de
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Pfarrer Axel Neudorf unter axel.neudorf@ekir.de oder Tel. 0160 8000957 zur Verfügung.
Download der Stellenausschreibung als C-Kirchenmusiker*in
Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung personenbezogener Daten ist das DSG EKD § 6 Nr. 5 zum Zweck einer eventuellen Vertragsanbahnung.