Gottesdienst-Schutzkonzept für die Annakirche aktualisiert

Neue Regeln ab Sonntag, 28. Juni: Erhöhte Sitzplatz-Zahl und Anwesenheits-Karte

Die Evangelische Kirchengemeinde Aachen-Mitte hat am 22. Juni 2020 ihr Gottesdienstschutzkonzept vom 25. Mai 2020 aktualisiert.

Nachdem die NRW-Landesregierung mit Wirkung vom 15. Juni einige Bestimmungen ihrer Corona- Schutzverordnung gelockert hat, hat auch die Evangelische Kirche im Rheinland zusammen mit der westfälischen und lippischen Landeskirche ihre Empfehlungen für ein Schutzkonzept für die Gestaltung von Gottesdiensten und Trauerfeiern in den drei Landeskirchen novelliert. (Quelle: https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/).
 

Neu: die erhöhte Sitzplatz-Zahl

Die Ev. Kirchengemeinde Aachen Mitte hat gemäß diesen Empfehlungen ihre Teilnehmendenhöchstzahl in Gottesdiensten in der Annakirche auf 80 Sitzplätze erhöht. Damit wurde der erlaubte Gesamtrahmen für eine Teilnehmendenhöchstzahl dennoch bewusst nicht ausgeschöpft.

Die NRW- Corona- Schutzverordnung vom 15. Juni hat bei festen Sitzplätzen das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5m zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt.

(siehe NRW- Corona- Schutz Verordnung vom 15. Juni §8 und §9)

Ein Sitzplatznummernplan der Annakirche dient der präzisen Rückverfolgbarkeit der jeweils eingenommenen Sitzplätze.

Unser oberstes Ziel als christliche Gemeinde bleibt der Schutz des Nächsten, das Infektionsrisiko für unsere Gottesdienstbesucher und Gottesdienstbesucherinnen zu minimieren.

Deshalb empfehlen wir, bei der Wahl des Sitzplatzes möglichst Abstand zu halten.


Neu: die Anwesenheitskarte

Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erhalten die Gottesdienstbesucher und Gottesdienstbesucherinnen eine Anwesenheitskarte, auf der das Datum, die Personendaten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer) und die Sitzplatznummer selbst auszufüllen sind und die am Ende des Gottesdienstes abgegeben wird. Die Karten dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie werden von der Gemeinde datenschutzkonform aufbewahrt und mit Ablauf der staatlichen Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen vernichtet, wenn sie nicht von den Infektionsschutzbehörden angefordert wurden.

Die Karten werden am Ausgang von einer beauftragten Person der Gemeinde entgegengenommen und auf Lesbarkeit und Vollständigkeit der Angaben kontrolliert. Ggf. fehlende oder unlesbare Angaben müssen vor Verlassen der Kirche von dem jeweiligen Besucher oder der jeweiligen Besucherin ergänzt werden. Die Karten werden um eine Liste der Kontaktdaten der Mitwirkenden ergänzt.

Es wird den Gottesdienstbesuchern und Gottesdienstbesucherinnen empfohlen, einen eigenen Stift mitzubringen.


Was nicht geändert wurde:

Nach wie vor gilt vor der Kirchentür, beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie im angrenzenden Annasaal der in der aktuellen Corona- Schutz- Verordnung (§2 Abschnitt 1) gebotene Mindestabstand von 1,5m.

Von der Gemeinde beauftragte Personen helfen bei einer geordneten Platzeinnahme und bei einem geordneten Verlassen der Kirche.

Die allgemeinen Hygieneregeln wie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beim Betreten und Verlassen der Annakirche; die Handhygiene vor dem Gottesdienst durch Händewaschen oder Handdesinfektion gelten weiterhin.