Unkomplizierte Hochwasserhilfe für Familien mit Kindern: Aktion "Lichtblicke" unterstützt Betroffene

Ein Kind unter 23 Jahren muss im Haushalt leben - Dauerhafter Wohnsitz in NRW - Hier Antrag herunterladen

Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit mehr als 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Einige Familien haben in den Fluten einen geliebten Menschen verloren. Viele beklagen erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existenziell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Spendenmittel im Rahmen der Unwetter-Hilfe der Aktion Lichtblicke zu erhalten:

  • Es muss mindestens ein Kind unter 23 Jahren im Haushalt leben.
  • Der dauerhafte Wohnsitz muss in NRW liegen.
  • Es sind Schäden an Haus/Wohnung und Hausrat durch die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 entstanden.

Hier geht es zum Antrag (www.ekir.de/url/LL6)

Mehr Informationen dazu auch unter: https://lichtblicke.de/unwetter-hilfe/