Religionsunterricht in Konfessioneller Kooperation

Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation ist eine Möglichkeit für die Gestaltung des konfessionellen Religionsunterrichtes. Rechtlich ist diese Form des Religionsunterrichtes möglich durch eine Vereinbarung zwischen den evangelischen Landeskirchen in NRW und den Bistümern Aachen, Münster, Essen und dem Erzbistum Paderborn seit dem Schuljahr 2018/19 und dem Erzbistum Köln ab dem Schuljahr 2023/24.

Intention

Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation ist eine Option für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Religionsunterrichtes. Er bleibt konfessioneller Religionsunterricht nach GG Art. 7.3.
Inhaltlich bilden die ev. und kath. Lehrpläne die Grundlage des Unterrichtes und sind aufeinander zu beziehen. Organisatorisch sind gemischt konfessionelle Lerngruppen in bestimmten Zeiträumen möglich. Ein Fachlehrerwechsel ist in diesen Zeiträumen obligatorisch.

Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation stärkt Gemeinsamkeiten und wird Unterschieden gerecht. Er führt zu einem vertieften Bewusstsein der eigenen Konfession. Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung einer für andere aufgeschlossenen Identität im Sinne von Toleranz und Gesprächsfähigkeit durch das authentische Kennenlernen und Reflektieren der anderen Konfession unterstützt.

Die durch kirchliche Beauftragung konfessionsgebundenen Fachlehrer*innen werden bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums und der Gestaltung eines notwendigen Fachlehrerwechsels von den Schulreferaten und den Bistümern durch obligatorische kirchliche Fortbildungen und eigene Angebote unterstützt.

Die Zusammenarbeit erfordert neben einer konfessionsbewussten und zugleich differenzsensiblen Grundhaltung Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen

Die Evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen, die Lippische Landeskirche sowie die katholischen Bistümer Münster, Essen und Aachen sowie das Erzbistum Paderborn und das Erzbistum Köln haben folgende Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterzeichnet.

Vereinbarungen zwischen der Ev. Kirche im Rheinland und dem Bistum Aachen.

Richtlinie zur Bearbeitung von Antragsformularen zur Einrichtung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ vom 20.06.2003 mit der Erweiterung vom 15.08.2017 zur konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht (Erlasserweiterung zu BASS 12-05 Nr.1)

Antragstellung

Voraussetzungen für die Antragstellung (Erstantrag/Typ A)

  • Katholischer und evangelischer Religionsunterricht sind durch entsprechende Lehrkräfte mit kirchlicher Bevollmächtigung an der Schule möglich.
  • Die Fachkonferenzen beraten und votieren, für welche Standardzeiträume konfessionelle Kooperation eingeführt werden soll, z.B.
    Primarstufe: 1./2. Jg. oder 3./4. Jg. oder 1.-4. Jg.
    Sekundarstufe: 1: 5./6. Jg. oder 7./8. Jg. oder 9./10.Jg
  • Die Fachlehrer*innen erarbeiten für den beantragten Zeitraum ein fachdidaktisches und fachmethodisches Konzept auf der Grundlage beider Lehrpläne. Darin sind konfessionsverbindende und konfessionsspezifische Themen, sowie ein verbindlicher Fachlehrerwechsel ausgewiesen.
  • Mindestens ein konfessionell gemischtes Lehrer-Tandem der Schule besucht eine eintägige obligatorische Fortbildung der Kirchen zur konfessionellen Kooperation und Unterstützung der konzeptionellen Arbeit bei der Erstellung des fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts.
  • Die Schulleitung informiert die Schulkonferenz über den beabsichtigten Antrag und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme.

Antragstellung

Ein Antrag auf Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation wird von der Schulleitung bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde mit den entsprechenden Unterlagen schriftlich eingereicht.

Antragsformular Primarstufe

Antragsformular für die Sek 1

Anträge auf Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation müssen für das kommende Schuljahr jeweils am 31. Januar des Jahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Ein Gremium aus staatlichen und kirchlichen Vertreterinnen und Vertretern entscheidet über den Antrag und informiert Sie rechtzeitig vor Schuljahresbeginn.

Antragstellung für weitere Klassenstufen (Typ B)

Ein bereits genehmigter Antrag auf Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation soll um weitere Klassenstufen erweitert werden. Sofern damit weitere Kolleginnen und Kollegen für den konfessionell kooperativen Religionsunterricht qualifiziert werden sollen, besuchen diese eine obligatorische Fortbildung Typ B.

Sollten bereits alle Kolleginnen und Kollegen qualifiziert sein, können Sie einen weiteren Antrag bei der Bezirksregierung einreichen. Das Schulreferat berät Sie in dieser Situation gerne.

Qualifizierung weitere Kolleginnen und Kollegen für den Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation (Typ B)

Kolleginnen und Kollegen mit der Lehrbefähigung in evangelischer oder katholischer Religionslehre, die im bereits genehmigten Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation an Ihrer Schule unterrichten wollen, aber noch keine obligatorische Fortbildung besucht haben, sollen zuvor eine obligatorische Fortbildung Typ B besuchen, um für die Herausforderungen dieses Unterrichts sensibilisiert zu werden.

Obligatorische Fortbildungen

Ihre Schule möchte das Modell der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht einführen. Zum Antragsverfahren gehört die obligatorische Teilnahme der beteiligten Kolleginnen und Kollegen (mind. konfessionell gemischtes Tandem) an einer ganztägigen Fortbildung.

Überblick über alle obligatorischen Fortbildungen in NRW mit Anmeldemöglichkeit.

Sollten Sie Interesse haben, dass die ganze Fachgruppe in Form einer SCHilF an einer obligatorischen Fortbildung teilnimmt, sprechen Sie uns an!

Ansprechpersonen und Beratung

Das ev. Schulreferat steht für Anfragen und Beratung – auch an Ihrer Schule vor Ort – gerne zur Verfügung. Die Schulreferate der Kirchenkreises Aachen und Jülich arbeiten in Fragen des Religionsunterrichts in konfessionellen Kooperation eng mit der Abteilung Erziehung und Bildung des Bistums Aachen zusammen.

Sprechen Sie uns gerne an! Im Herbst eines Jahres bieten wir gemeinsame Informationsveranstaltungen zum Thema: „Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation – auch etwas für meine Schule?“ an. Beachten Sie unser Fortbildungsprogramm.

Arbeitsmaterial und Handreichungen

Handreichungen für die Erstellung von Arbeitsplänen für den Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation für die Grundschule und die Sek 1.

Zur Vorbereitung und Organisation von Konfessionelle Kooperation kann diese Checkliste hilfreich sein.