Religionsunterricht in Konfessioneller Kooperation startet zum nächsten Schuljahr

Mit dem Schuljahr 2018/19 gemeinsamer Unterricht auch in Kirchenkreis und Bistum Aachen

Im Bereich des Ev. Kirchenkreises Aachen starten mit dem Schuljahr 2018/19 einige wenige Schulen mit Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation. Das Ministerium für Schule und Bildung hat dafür durch eine Erlass-Ergänzung vom 15.08.2017 die schulrechtliche Basis gelegt: unter bestimmten Voraussetzungen kann in Grundschulen und der Sekundarstufe 1 Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation erteilt werden. Die ev. Landeskirchen in NRW haben mit den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Paderborn eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Mit dem Bistum Aachen wurden zusätzlich Richtlinien zur Durchführung verabredet. Inhaltlich geht es um eine mögliche Form des konfessionellen Religionsunterrichtes, der von den Kirchen gemeinsam verantwortet wird und in dem Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Konfessionen gleichermaßen zum Tragen kommen.

Kooperation nur mit didaktischem Konzept und verpflichtender Lehrer-Fortbildung

Ein Antrag auf konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht kann von der Schulleitung für zwei aufeinanderfolgende Jahrgänge gestellt werden, wenn es an der Schule mind. eine Lehrkraft für ev. und eine für kath. Religionslehre gibt. Dem Antrag muss ein didaktisches Konzept beigefügt werden, das einen Wechsel der Fachlehrer/innen verbindlich vorsieht. Außerdem müssen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer beider Konfessionen an einer obligatorischen Fortbildung teilnehmen. Dazu gibt es mehrere Angebote in Absprache zwischen dem Pädagogisch Theologischen Institut der Ev. Kirche im Rheinland und dem katholischen Institut für Lehrerfortbildung. In den obligatorischen Fortbildungen werden die durch kirchliche Beauftragung konfessionsgebundenen Fachlehrer/innen bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums und der Gestaltung eines notwendigen Fachlehrerwechsels von ausgebildeten Moderatoren unterstützt.

Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation stärkt Gemeinsamkeiten und wird Unterschieden gerecht. Er führt zu einem vertieften Bewusstsein der eigenen Konfession. Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung einer für andere aufgeschlossenen Identität im Sinne von Toleranz und Gesprächsfähigkeit durch das authentische Kennenlernen und Reflektieren der anderen Konfession unterstützt. Die Zusammenarbeit erfordert neben einer konfessionsbewussten und zugleich differenzsensiblen Grundhaltung eine Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligten.

Veränderte Schullandschaft mit immer weniger christlichen Schülern

Mit der Möglichkeit, den Religionsunterricht konfessionell kooperativ zu erteilen, stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ist rückläufig und Religionsunterricht, den ausschließlich Schülerinnen und Schüler einer Konfession besuchen, findet immer seltener statt. In der konfessionell-kooperativen Form trägt der Religionsunterricht „vertieft zur religiösen und allgemeinen Bildung bei, er thematisiert Grundfragen des Lebens, regt zum kritischen Nachdenken über die eigenen Religiosität an und befähigt zum Dialog", sagt der Schuldezernent und stellvertretende Leiter der Bildungsabteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Landeskirchenrat Eckhard Langner, im Blick auf die Kooperation. (Zitat aus Pressemitteilung Nr. 159/2017 der EKiR)

Sollte Ihre Schule oder Sie als Fachkonferenz an der Einführung von Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation interessiert sein, beraten Sie gerne. Andreas Kürten (Andreas.Kuerten@bistum-aachen.de) von der Abteilung Erziehung und Schule des Bistums Aachen und Frau Pfarrerin Keden-Obrikat (folke.keden-obrikat@ekir.de), Schulreferentin im Ev. Kirchenkreis Aachen.