Die Finanzen der Kirche

Es gibt gute Gründe für die Kirchensteuer: Kindergarten und Jugendarbeit, Gottesdienst, Diakonie und Altenarbeit. Die Angebote der evangelischen Kirche kosten natürlich Geld. Überwiegend stammt es aus der Kirchensteuer, die der Staat gegen Gebühr bei den steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern einzieht.

Kirchensteuerverteilung

Die Kirchensteuer ist die Hauptfinanzierungsquelle für die kirchliche Arbeit. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern erhoben, die dafür eine Bearbeitungsgebühr von 3% der Kirchensteuer verlangen. Kirchensteuer wird auf der Ebene der Gemeinden erhoben. Der Kirchenkreis, die Landeskirche und die Evangelischen Kirche in Deutschland erheben keine eigene Kirchensteuer. Ihre Arbeit wird durch Umlagen der Gemeinden finanziert.

Zwischen den Gemeinden im Kirchenkreis geschieht ein Ausgleich, denn die Kirchensteuereinnahmen der einzelnen Gemeinden sind in der Höhe sehr unterschiedlich. Finanzstärkere Gemeinden unterstützen ärmere Gemeinden. Die Details des Ausgleichs berät der Kirchensteuerverteilungsausschuss, ein Gremium der Gemeinden, kein Ausschuss der Synode. 

In der nachfolgenden Grafik sehen Sie, wie die Kirchensteuer anteilig (im Durchschnitt) verwendet wird.

Häufige Fragen zur Finanzierung der Kirchen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Der Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer beträgt in der rheinischen Kirche neun Prozent.

Wer erhebt die Kirchensteuer?
Die Einnahmen fließen zunächst an die über 600 rheinischen Kirchengemeinden. Die Arbeit der Kirchenkreise, der Landeskirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird über
Umlagen finanziert.

Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?
Die rheinische Kirche hat diese Aufgabe wie alle anderen Landeskirchen der staatlichen Finanzverwaltung übertragen. Die Kirchen zahlen dem Staat dafür je nach Bundesland eine Gebühr von drei bis vier Prozent der Kirchensteuer.

Wie hoch ist der Kirchensteuer­anteil am Haushalt?
Der Haushalt der rheinischen Kirche umfasst 542 Millionen Euro (2022). 410 Millionen Euro davon stammen aus Kirchensteuer­einnahmen. Zwei weitere wichtige Einnahmequellen sind die staatlichen Refinanzierungen der kirchlichen Schulen und der Religions­lehrerstellen.

Was ist das Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld ist eine Kirchensteuerart und wird erhoben, wenn in einer Ehe nur ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin der Kirche angehört und kein oder ein im Verhältnis zum Ehepartner nur geringes Einkommen erzielt.

Hat die Kirche mit der Abgeltungssteuer 2015 eine neue Kirchensteuer eingeführt?
Nein, denn Kirchenmitglieder zahlten auch bisher Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge. Sie können sie jedoch seit 2015 automatisch abführen. Bislang mussten sie selbst tätig werden und den Einzug der Kirchensteuer bei ihrer Bank beantragen oder die Steuer bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie bereits bei der Kapitalertragssteuer seit 2009 üblich, führen die Banken die darauf entfallende Kirchensteuer nun auch seit 2015 automatisch an die Finanzämter ab.
Weitere Informationen finden Sie in einem Infoblatt der rheinischen Landeskirche zur Abgeltungssteuer.

Noch mehr Hintergrundinformationen zur Finanzierung der Rheinischen Landeskirche, ihrer Kirchenkreise und Gemeinden finden Sie auf EKiR.nachgefragt, einem Service der Evangelischen Kirche im Rheinland. Informationen zu einzelnen Finanzthemen können Sie hier herunterladen.

Kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragen

Wir haben Zeit für Sie. Bestmögliche Beratung erhalten Sie am gebührenfreien Kirchensteuertelefon. Die Telefonnummer: 0800 / 000 10 34.

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