Die Kreissynode

Abgeordnete der Gemeinden bestimmen die "Politik" der Kirche

Die jährliche Tagung der Kreissynode ist ein zentrales Ereignis im Kirchenkreis. Über hundert Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und Einrichtungen beschließen nicht nur die „Eckpfeiler“ kreiskirchlicher Arbeit und den Haushalt, sondern beraten vor allem die wichtigen Themen - etwa das Thema "Jugendarbeit" oder "Bildung" oder den Umgang mit den finanziellen Mitteln.  

Verantwortung für den Kirchenkreis

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland überträgt der Kreissynode die Verantwortung für den Zusammenhalt der Gemeinden und die übergemeindlichen Arbeitsfelder. Die Synodalen haben darüber zu wachen, dass sich der evangelische Glaube ungehindert entfalten kann, beaufsichtigen und fördern das Leben in den Gemeinden, sichern eine ordentliche Verwaltung der Kirchensteuern und wählen die Mitglieder des Kreissynodalvorstands und den Superintendenten sowie die Vertreter in der Landessynode, die Synodalbeauftragten und die synodalen Ausschüsse.

In den Tagungsunterlagen finden die Männer und Frauen - neben den Pfarrerinnen und Pfarrern anteilig mehr aus den Presbyterien gewählte Vertreterinnen und Vertreter „weltlicher“ Berufe - umfangreiches Material: Berichte der neun Gemeinden, Jahresberichte der Mitarbeitenden, Synodalbeauftragten und Synodalausschüsse und den Haushaltsplan.

Die Tagung der Synode ist zugleich Ort der persönlichen Begegnung und des Austausches: Die Sitzungspausen bieten Gelegenheit für manches gute Gespräch unter denen, die sonst im Kirchenkreis verstreut leben.