Die Superintendentin

Von "bischöflichen Funktionen" ist häufig die Rede, wenn es um das Amt der Superintendent*innen im Rheinland geht. Und in der Tat: Von der seelsorgerlichen Begleitung und der Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Kirchenkreis bis zur geistlichen Aufsicht über die Gemeinden - die oder der "Sup" trägt große Verantwortung. 

Gesicht des Kirchenkreises

Nach außen tritt Superintendentin Pfarrerin Verena Jantzen als Repräsentantin des Kirchenkreises Aachen in Erscheinung, etwa wenn eine Pfarrerin in ein neues Amt eingeführt oder ein Pastor ordiniert wird. Oder bei der Leitung der Kreissynode. Und auch, wenn die Evangelische Kirche bei politischen Anlässen oder im Gespräch mit den Mitchristen aus der Ökumene in Erscheinung tritt, steht die Superintendentin mit ihrem Gesicht für "den evangelischen Kirchenkreis".

Für die Öffentlichkeit meist unsichtbar ist der Großteil der Arbeit im "Hintergrund": Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen und Probleme der Kirchengemeinden, "visitiert" mit dem Kreissynodalvorstand in Abständen die Gemeinden im Kirchenkreis Aachen, vermittelt, falls nötig, in Konflikten, ist zu Gast in den Presbyterien. Als ständige Vertreterin der Kreissynode hält sie außerdem den Kontakt zur Landeskirche, nimmt an den regelmäßigen Superintendenten-Konferenzen teil, arbeitet als Synodale bei den Landessynoden mit.

Leitung im Team

Zudem ist sie Dienstvorgesetzte für die kreiskirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bestimmt mit dem KSV die Leitlinien und Schwerpunkte der Arbeit im Kirchenkreis Aachen, berät in regelmäßigen Dienstbesprechungen die aktuellen Anforderungen des kirchlichen Alltags. Dabei muss sie praktische Fragen oft unter Zeitdruck entscheiden, etwa wenn es irgendwo "brennt" oder wenn eine tagesaktuelle Entwicklung eine schnelle Stellungnahme "der Kirche" verlangt. Vertreten wird die Superintendentin dabei durch den Synodalassessor, und durch den Skriba. Alle drei beraten sich regelmäßig über alle anstehenden Fragen und teilen sich manche Aufgaben, so dass die Last des Superintendentenamts nicht immer nur auf den Schultern einer Amtsperson lastet.