Die Mitarbeitervertretung

Offenes Ohr für die Belange der Mitarbeitenden

Die evangelische Kirche hat ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz. Denn die staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetze finden für die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und deren Verbände sowie für die Landeskirchen keine Anwendung.

Die Mitarbeitervertretung hat ein offenes Ohr für die Probleme der Mitarbeitenden und versucht, diese mit den Kollegen und gegebenenfalls der Dienststellenleitung zu lösen. Sie vertritt die Mitarbeitenden in Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften sowie bei Einstellungen, Eingruppierungen und organisatorischen Veränderungen oder bei Konflikten mit der Dienststellenleitung. Durch Fortbildungen bleibt die MAV auf dem neuesten Stand.

Die Mitarbeitervertretungen der Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises sind in der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen zusammengeschlossen.

Nützliche Links: