Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied der Evangelischen Kirche

Wer als getaufter Christ oder getaufte Christin Mitglied der Evangelischen Kirche ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben. Als Kirchenmitglied können Sie sich außerdem kirchlich trauen lassen und Sie haben Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Teil einer großen Gemeinschaft sein

Als Mitglied in der Evangelischen Kirche sind Sie Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Das gilt auch für die Teilnahme am Gemeindeleben und an kirchlichen Entscheidungsprozessen: Sie haben das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und Sie haben, sofern Sie älter als 16 Jahre oder älter als 14 Jahre und konfirmiert sind, das Stimmrecht bei der Presbyteriumswahl.

Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind.

Finanzieller Beitrag: Kirchensteuer oder Kirchgeld

Neben der Beteiligung am Gemeindeleben sind Sie als Mitglied der Evangelische Kirche durch die Kirchensteuer oder das Kirchgeld an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern Sie oder Ihr Ehepartner ein steuerpflichtiges Einkommen haben.
 

Mehr Infos zur Kirchenmitgliedschaft: Gemeinsam den christlichen Glauben leben