Coronaschutzverordnung NRW:
"Für die gesamte StädteRegion Aachen wurde nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 festgestellt. Bei Festen aus einem herausragenden Anlass - wie eine Beerdigung - ist die Teilnehmerzahl damit auf höchstens 10 Personen sowie der Zahl der maximal zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen begrenzt."
(Stand: 23.10.2020)
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