Erste Hochrechnungen der Landeskirche: Wahlbeteiligung lag bei 11,5 Prozent

In der Hälfte der Wahlbezirke wurde nicht abgestimmt - Wahlberechtigt waren 1,58 Millionen Gemeindeglieder

Bei der Presbyteriumswahl in der Evangelischen Kirche im Rheinland am vergangenen Sonntag lag die Wahlbeteiligung landeskirchenweit bei 11,5 Prozent. Das hat eine erste Hochrechnung der Stabsstelle Controlling des Landeskirchenamtes aufgrund von Rückmeldungen aus mehr als 100 der rheinischen Gemeinden ergeben. Insgesamt waren zwischen Emmerich und Saarbrücken rund 8.600 Sitze in den Leitungsgremien der 743 Kirchengemeinden zu besetzen, darunter mehr als 1.000 für Mitarbeitende der Kirche.

Rund 50 der Wahlbezirke stimmten nicht ab

Allerdings wurde in vielen der Gemeinden bzw. in vielen einzelnen Wahlbezirken in den Gemeinden nicht gewählt, weil sich dort leider nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten gefunden haben als Plätze im Presbyterium zu besetzen waren. Diese Kandidatinnen und Kandidaten gelten in diesem Fall als gewählt, wenn der Kreissynodalvorstand des zuständigen Kirchenkreises nicht auf einer Verschiebung der Wahl beharrt, um die Kandidatensuche vor Ort noch einmal intensiv zu betreiben. Nach bisher vorliegenden Zahlen ist – so die erste Hochrechnung – in rund 50 Prozent der Wahlbezirke nicht abgestimmt worden.

Frauen nahmen Stimmrecht prozentual häufiger wahr als Männer

Diese Hochrechnung ergibt, dass 10,7 Prozent der wahlberechtigten Männer und 12,1 Prozent der wahlberechtigten Frauen am vergangenen Sonntag ihre Stimme abgegeben haben. Die Zahl der Wahlberechtigten in den Gemeinden, in denen am 5. Februar tatsächlich eine Wahl stattfand, lag bei rund 1,58 Millionen. Wählen darf, wer entweder konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist; die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Ehrenamtliche Presbyter leiten vier Jahre lang die Gemeinde

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Presbyterien entscheiden gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern und mit gewählten Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeitern vier Jahre lang über alle Belange ihrer Gemeinde. Sie beraten und beschließen beispielsweise über theologische Konzepte, über die Angebote der Gemeinde, über Verwaltungsfragen, über die Gestaltung des Gottesdienstes oder über die Verwendung der finanziellen Mittel. Die Gemeinden bestimmen auch auf den Ebenen des Kirchenkreises und der Landeskirche mit, denn die Presbyterien entsenden Abgeordnete in die Synoden der 38 Kirchenkreise, aus denen wiederum Vertreterinnen und Vertreter in die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der evangelischen Kirche im Rheinland, abgeordnet werden. (Text: ekir)