Kirchenaustritt Aachen: Fragen und Antworten
Für den Kirchenkreis Aachen ist jedes Gemeindemitglied ein wichtiger Teil der Gemeinschaft. In den einzelnen Gemeinden findet das christliche Leben statt. Gemeinsam zelebrieren wir kirchliche Feste, Taufen und Hochzeiten, beten und suchen nach Antworten auf wichtige Glaubens- und Lebensfragen. Daher bedauern wir den Verlust eines jeden Mitglieds, das nicht mehr Teil der Glaubensgemeinschaft sein möchte.
Der Kirchenaustritt kommt einer Absage an die christliche Glaubensgemeinschaft gleich. Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Kirchenmitglieder, die aus der Kirche austreten möchten, die Gründe und Folgen abzuwägen, die mit der Abkehr vom Evangelischen Kirchenkreis Aachen verbunden sind. Es ist uns ein besonderes Anliegen, auch in Zeiten des Zweifels ein offenes Ohr für Ihre Bedenken, Sorgen und Ängste zu haben. Deshalb bieten wir Ihnen ein vielseitiges Beratungsangebot und freuen uns, Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
Der Evangelische Kirchenkreis Aachen: Gemeinden und Ansprechpartner
Der Evangelische Kirchenkreis Aachen setzt sich aus insgesamt neun Kirchengemeinden zusammen. Diese erstrecken sich von der Gemeinde Baesweiler-Setterich-Siersdorf bis hin zur Gemeinde Roggendorf. Da nicht in allen Orten die kommunalen und kirchlichen Grenzen übereinstimmen, herrscht oftmals Unklarheit über die Gemeindezugehörigkeit. Wenn auch Sie nicht wissen, welcher Kirchengemeinde Sie angehören, können Sie dies über unsere Gemeindesuche herausfinden. Diese Informationen sind wichtig für den Kirchenaustritt in der Region Aachen, da Sie über die Zugehörigkeit zur Ortsgemeinde die zuständige Behörde für den Kirchenaustritt ermitteln.
Wenn Sie überlegen, aus der evangelischen Kirche im Kirchenkreis Aachen auszutreten, ist dies eine weitreichende Entscheidung: für Sie und Ihren Glauben, Ihre Familie und die Glaubensgemeinschaft. Wenn Sie Fragen zum Kirchenaustritt haben oder Hilfe bei der Entscheidungsfindung brauchen, haben wir ein offenes Ohr für Ihre Bedenken, Zweifel und Sorgen. Damit können Sie sich jederzeit an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde oder an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Kirchenkreises Aachen wenden.
Neun Kirchengemeinden bilden den Evangelischen Kirchenkreis Aachen:
Mögliche Gründe für einen Kirchenaustritt in Aachen – und Gründe für die Kirchenmitgliedschaft
Welche Gründe Sie auch für Ihren Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche haben, wir respektieren Ihre Entscheidung. Dennoch bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt und möchten Ihre Beweggründe erfahren. Vielleicht ist der Grund für den Kirchenaustritt der mangelnde Glaube an Gott, der Glaube an einen anderen Gott oder Zweifel in Bezug auf die Kirche als Institution. Oder vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen in Ihrer Kirchengemeinde in Aachen gemacht.
Bei allen möglichen schlechten – oder auch guten - Erfahrungen mit kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Gemeinden oder dem Bild der Kirche in der Öffentlichkeit, bleibt eines gewiss: Die Möglichkeit, darüber offen zu reden, haben Sie stets bei uns. Durch den offenen Dialog haben wir auch die Chance, aus Fehlern zu lernen und Dinge zu verändern. Gerade in Zeiten des Zweifels ist die Kirche als Heimat des Glaubens für Ihre Gemeindemitglieder da. Denn:
Die Kirche, das sind wir. Jedes einzelne Gemeindemitglied leistet einen wichtigen Beitrag zur Kirche als Solidargemeinschaft. Dies tun wir durch gemeinsames Beten, Trauern und Zelebrieren der Gottesdienste und Feierlichkeiten. Nicht zuletzt leistet jedes Gemeindemitglied in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Kirche sowohl ihre Gemeindearbeit als auch die weit in die Gesellschaft hinein reichenden Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu gehören beispielsweise: das Engagement der Diakonie und Gesellschaft, soziale Projekte, Bildungsangebote, die Seelsorge, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie zahlreiche Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft.
Kirchenaustritt Aachen: Austritt, Formalia & Kosten
Wer aus der Kirche austreten möchte, kann dies nicht bei einer kirchlichen Stelle tun, sondern muss den Kirchenaustritt vor dem Amtsgericht in Aachen erklären, bzw. vor dem Amtsgericht, das für die jeweilige Kommune des Wohnsitzes zuständig ist. Das liegt darin begründet, dass der Kirchenaustritt öffentlich-rechtliche Folgen hat. So sind Kirchenmitglieder nach dem Kirchenaustritt von der Kirchensteuer befreit. Daher muss der Kirchenaustritt beim Einwohnermeldeamt registriert werden. Von diesem werden im Anschluss an den Austritt über das zuständige kirchliche Verwaltungsamt auch die Wohnsitz- und Taufkirchengemeinde informiert.
Amtsgericht Aachen Kirchenaustritt – Erforderliche Unterlagen und Informationen:
- Persönliches Erscheinen: Für die Erklärung müssen Sie persönlich im zuständigen Amtsgericht erscheinen.
- Gültiger Personalausweis: Alternativ Reisepass oder sonstige Ausweispapiere (in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Personenauskunft: Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse, Familienstand
- Angaben zum Ort der Kirchengemeinde: auch Angaben zur Taufe und gegebenenfalls zur Eheschließung sind hilfreich, damit der Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde gemeldet werden kann.
Amtsgericht Aachen: Kirchenaustritt und zuständige Behörde für Ihre Gemeinde
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies vor dem Amtsgericht der jeweiligen Stadt tun, in der Ihre Heimatgemeinde liegt. Folgende Amtsgerichte sind für den Austritt aus den jeweiligen Kirchengemeinden zuständig:
- Kirchengemeinde Aachen: Amtsgericht Aachen
- Christusgemeinde Alsdorf-Würselen-Hoengen-Broichweiden: Amtsgericht Aachen
- Kirchengemeinde Stolberg: Amtsgerichte Aachen oder Eschweiler
- Kirchengemeinde Kornelimünster-Zweifall: Amtsgerichte Aachen oder Eschweiler
- Trinitatis-Kirchengemeinde Schleidener Tal: Amtsgerichte Schleiden oder Düren
- Kirchengemeinde Monschauer Land: Amtsgerichte Aachen, Monschau, oder Düren
- Lydia-Gemeinde Herzogenrath: Amtsgericht Aachen
- Kirchengemeinde Roggendorf: Amtsgerichte Euskirchen oder Schleiden
- Kirchengemeinde Baesweiler-Setterich-Siersdorf: Amtsgerichte Aachen oder Jülich
Welcher Kirchengemeinde Sie angehören, können Sie in unserer Gemeinde-Übersicht herausfinden.
Kirchenaustritt Aachen: Folgen und Konsequenzen
Wer aus der Kirche austritt, bekundet damit seine Absage an die evangelische Glaubensgemeinschaft. Die Abkehr ist auch mit Folgen und Konsequenzen verbunden, denen Sie sich bewusst sein sollten. So ist beispielsweise die Taufe eigener Kinder in der Regel nur dann möglich, wenn mindestens ein Elternteil Kirchenmitglied ist, und auch eine evangelische Trauung kann nur dann stattfinden, wenn mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Ebenso ist die kirchliche Bestattung nur Kirchenmitgliedern vorbehalten.
Der Kirchenaustritt hat aber nicht nur Folgen für Sie und Ihre Familie, sondern auch für Ihre Gemeinde und die evangelische Kirche als solche. Denn mit ihrem sozialen Engagement, dem Einsatz für die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten auf der Welt, dem Kampf gegen Armut in Entwicklungs- und Schwellenländern, dem Einsatz für Umwelt und Nachhaltigkeit, Integrationsangeboten sowie der Seelsorge wirkt die Arbeit der evangelischen Kirche in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens hinein – und das über Landesgrenzen und die Konfession hinweg.
Kircheneintritt: Unsere Türen stehen Ihnen immer offen
Auch wenn Sie sich für den Kirchenaustritt entscheiden und die Folgen und Konsequenzen, die damit verbunden sind, in Kauf nehmen, stehen Ihnen unsere Türen immer offen. So sehr wir jeden Kirchenaustritt bedauern, so freuen wir uns auch über jedes neue Gemeindemitglied, das seinen Weg zur Gemeinschaft findet. Wir heißen alle Christinnen und Christen in der evangelischen Kirche im Kirchenkreis Aachen willkommen und gestalten den (Wieder-)Eintritt so einfach wie möglich.
Für den Kircheneintritt in Ihrer Gemeinde benötigen Sie nur Ihren Personalausweis und – sofern Sie einst aus der Kirche ausgetreten sind – Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt. Dann müssen Sie nur noch einen Termin mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde vereinbaren. Bei Fragen zum Kirchenaustritt und Kircheneintritt können Sie gerne unseren Beratungs-Service unter der Rufnummer 0800 / 567 567 kontaktieren. Hier erfahren Sie auch, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und Bedenken wenden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer hier eingegebenen Daten ist zur Wahrung unserer berechtigten Interessen in Bezug auf eine Kontaktaufnahme. Da Ihre Eingabe freiwillig erfolgt, gehen wir davon aus, dass keine schutzwürdigen Interessen Ihrerseits verletzt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer eingegebenen personenbezogenen Daten ergibt sich aus § 6 Abs. 8 DSG-EKD. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.