Kircheneintritt: Evangelisch werden

Treten Sie ein ! - Herzlich willkommen in der Evangelischen Kirche  

Kirchen gehören zum Bild unserer Städte und Dörfer. Doch das Zugehörigkeitsgefühl zur Kirche ist vielen Menschen verloren gegangen. Manche sind in Familien aufgewachsen, in denen der christliche Glaube keine Rolle spielte. Oder es gab Ereignisse, die zur Trennung von der Kirche führten. Vielleicht war ein Kirchenaustritt Folge finanzieller Überlegungen oder Konsequenz aus einem spontanen Ärger. Doch dann gibt es ganz andere Geschehnisse, und diese sprechen für einen Eintritt in die Evangelische Kirche: Ein Kind soll getauft werden. Sie werden um die Patenschaft gebeten. Ihr Partner oder Ihre Partnerin wollen sich kirchlich trauen lassen. Ein Mensch wird krank und verlangt nach Trost und Beistand. Der Tod soll begleitet werden. Sie finden in einer Kirche den Raum der Stille, den Sie schon lange suchten. Oder sind Sie einfach nur neugierig geworden, was es mit dem Christentum auf sich hat?

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen...

 

  • Wenn Sie bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen einfach Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt bei Ihrer Gemeinde.
     
  • Falls Sie noch nicht getauft sind, sprechen Sie bitte den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde oder Ihres Wohnortes an. ( Kontakt zu einer Pfarrerin oder einem Pfarrer ) Dazu wenden Sie sich an Ihrem Wohnort an das nächste Evangelische Gemeindeamt. Sie können auch die kostenlose Service-Rufnummer 0800 / 567 5676 wählen (erreichbar zu den Geschäftszeiten des Öffentlichkeitsreferats des Ev. Kirchenkreises Aachen). Dort erfahren Sie ebenfalls, welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer an Ihrem Wohnort für Sie zuständig ist und wie Sie ihn oder sie kontaktieren können. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: kircheneintritt@kirchenkreis-aachen.de
     
  • Sie treffen sich mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer zu einem Gespräch. Ganz unverbindlich sprechen Sie darüber, was Sie interessiert.  Es gibt keine Glaubens- oder Gewissensprüfung. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Denn Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Ihre Entscheidung können Sie am Ende des Gesprächs treffen, oder nach einer Bedenkzeit.
     
  • Wenn Sie getauft werden möchten, vereinbaren Sie ein Taufgespräch und einen Termin für Ihre Taufe. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein.
     
  • Als Kirchenmitglied können Sie Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
     
  • Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie im Anschluss als Mitglied Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer - in der Regel neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer - kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen, zahlen keine Kirchensteuer.
     

Mehr Infos, Fragen und Antworten zu Kirchen-Eintritt und Kirchenmitgliedschaft auf den Seiten der Ev. Kirche Deutschlands (EKD)