Finanzausschuss
Der Finanzausschuss legt den Entwurf des kreiskirchlichen Haushaltsplans für die kreiskirchliche Arbeitsbereiche und das Verwaltungsamt für das kommende Jahr der im Herbst tagenden Kreissynode vor. Er erarbeitet den Rechnungsabschluss des vergangenen Haushaltsjahres und empfiehlt ihn zur Beschlussfassung dem KSV. Bei diesen Arbeiten leistet die Verwaltung erhebliche Vorarbeit.
Unbeschadet der Kompetenzen des KSV und der Synode gestaltet der Finanzausschuss die Richtlinien der Finanzpolitik des Kirchenkreises, indem er den Finanzrahmen und finanzielle Alternativen empfiehlt. Der Finanzausschuss trifft keine inhaltlichen Entscheidungen - da allerdings der jeweilige finanzielle Rahmen die Inhalte von Arbeitsfeldern beeinflusst, wird die Gratwanderung zwischen Bereitstellung von Finanzen und Ermöglichung oder Verhinderung von Arbeitsfeldern deutlich.
Die Alltagsarbeit des Ausschusses besteht in der Beratung von Anträgen auf außerplanmäßige Ausgaben und der Freigabe von für bestimmte Zwecke vorgesehenen Geldern - etwa aus dem Fonds für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Vor Beschlussfassung durch den KSV muss der Finanzausschuss seine Stellungnahme abgeben.