Sexualisierte Gewalt und Kirche: Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR):

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte:

Evangelischer Kirchenkreis Aachen:

Der Evangelische Kirchenkreis Aachen hat im Jahr 2021 ein Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellt, das nun gilt.

Das ganze Konzept finden Sie hier:

Schon in der Vergangenheit wurde im Evangelischen Kirchenkreis vieles getan, um Kinder, Jugendliche und andere Personen gegen sexualisierte Gewalt zu schützen. So müssen Mitarbeitende bei ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sollten Vorgänge oder Vorwürfe gegen beruflich oder ehrenamtlich Tätige bekannt werden, ist eine Anzeige bei der zentralen Meldestelle Pflicht. Sollten Kinder oder Jugendliche betroffen sein, wird grundsätzlich Strafanzeige erstattet. Schon seit einigen Jahren ist das Thema Schutz gegen sexualisierte Gewalt Teil der "Juleica"-Schulungen, die das Jugendreferat durchführt. In nächsten Schritt übernehmen nun alle Kirchengemeinden die Leitlinien des Schutzkonzeptes und arbeiten konkrete Details für sich aus. Weitere Positionen von Vertrauenspersonen werden zurzeit besetzt und weitere Schulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende werden sukzessive veranstaltet.

Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie sich an Jugendreferent Axel Büker wenden:

Axel Büker

Jugendreferent
Haus der Evangelischen Kirche
Frère-Roger-Str. 8-10
52062 Aachen
Tel.: 0241 / 453-166
E-Mail: axel.bueker@ekir.de