
(Bild: Photocase / suze)
In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten.
Hochzeit - Kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde versprechen, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner nach staatlichem Recht verheiratet. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass einer der beiden Eheleute Mitglied der evangelischen Kirche ist. In der Evangelischen Kirche im Rheinland haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, sich trauen zu lassen. Ebenso können Geschiedene in der evangelischen Kirche eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament.

Wer kirchlich heiraten möchte, sollte die Trauung rechtzeitig anmelden und ein Traugespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin verabreden - gerne auch ein Jahr im Voraus.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Passenden Trauspruch finden: www.trauspruch.de
Häufige Fragen zu Hochzeit und evangelischer Trauung und die Antworten dazu auf den Seiten der EKD

(Bild: Geerd Jacobs)
Die Annakirche in Aachen ist für Trauungen eine der beliebtesten evangelischen Kirchen im Kirchenkreis Aachen.
Wenn die Konfessionen verschieden sind
Auch mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteilung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung von der Eheschließungsform eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.
Die kirchliche Trauung in der eigenen Heimatgemeinde ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder an einem anderen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll als dem üblichen (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).