Arbeit mit Prädikanten und Lektoren

Der Kirchenkreis Aachen hat eine Synodalbeauftragung zur Begleitung der Arbeit der Prädikant*innen und Lektor*innen eingerichtet, um Fortbildungen und Schulungen anbieten zu können und den Austausch der Mitarbeitenden zu fördern.

Laienprediger*innen - gleichbedeutend mit dem Pfarramt

Prädikantinnen und Prädikanten sind in der Ordnung der rheinischen Landeskirche „Laienprediger(innen)“, die neben ihrem weltlichen Beruf von der Kirche beauftragt und ordiniert sind, Gottesdienste an Sonntagen und Werktagen, Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Bestattungen) sowie die Feier der Sakramente von Taufe und Heiligem Abendmahl zu leiten.

Die frühere Bezeichnung Predigthelfer ließ sie nur als Vertretungsdienst des Pfarrdienstes erscheinen. Inzwischen wird ihr Amt verstanden als gleichberechtigt und gleichbedeutend mit dem Pfarramt – wenngleich im Unterschied zu diesem ehrenamtlich.

Auf Antrag einer Einzelgemeinde werden mögliche Kandidatinnen und Kandidaten durch Ausbildungskurse der Landeskirche auf den Dienst vorbereitet und nach deren Abschluss durch den Superintendenten bzw. die Superintendentin des Kirchenkreises, in dem die „Einsatzgemeinde“ liegt, ordiniert. Dabei gelten Rechte und Pflichten wie im Pfarrdienst über die Einzelgemeinde hinaus für die gesamte Landeskirche, zum Teil auch in anderen Landeskirchen, sofern diese die „Laien-Ordination“ nach ihrem Recht anerkennen.

Authentischer Beitrag zum Gottesdienst

Der Dienst der Lektorinnen oder Lektoren hingegen umfasst die Leitung von Predigt-Gottesdiensten - ohne Sakramente und Amtshandlungen - in der Verantwortung der jeweiligen Ortspfarrerin / des Ortspfarrers. Lektorinnen und Lektoren leiten den (Lese-)Gottesdienst und entnehmen die Predigt entweder einer approbierten Predigthilfe oder sprechen einen eigenen Text zuvor mit dem Pfarrer oder Pfarrerin ab. Der Dienst ist nicht mit der Ordination verbunden, stellt aber eine förmliche Beauftragung dar.

Nicht nur als Entlastungsdienst in weit zergliederten Diaspora-Gemeinden ist er sinnvoll, sondern hat einen eigenen Wert und eigene Bedeutung dadurch, dass „normale Gemeindemitglieder“ ihren Beitrag zu einem regelmäßigen und authentischen Gottesdienst einbringen können. Zur Unterstützung des Pfarrdienstes in einer Gemeinde kann ein Presbyterium nach Genehmigung des Kreissynodalvorstands dazu begabte Menschen zum Dienst eines Lektors oder einer Lektorin bestellen.

Das „ius liturgicum“ gestalten helfen

Auch nach der deutschlandweiten Einführung des „Evangelischen Gottesdienstbuchs“ bleibt das Recht der Einzelgemeinden bestehen, innerhalb dieses Rahmens über gottesdienstliche Fragen selbständig zu entscheiden: das „ius liturgicum“.

Seit den 1980er Jahren sind die traditonellen Gottesdienstformen im Umbruch. Zwischenzeitlich sind eine Reihe alternativer Gottesdienstformen entstanden, die den Hauptgottesdienst am Sonntag ergänzen oder ersetzen. Zielgruppenorientierte Gottesdienste (Kinder-, Jugend-, Senioren- und Familiengottesdienste), liturgisch anders gestaltete Gottesdienste (Taizé-Gottesdienste, Meditationsgottesdienste, Kantatengottesdienste) sowie experimentierfreudige neue Formen stehen heute gleichberechtigt nebeneinander.

Kirchenkreis Aachen bietet fachlichen Rat

Der Kirchenkreis Aachen hat eine Synodalbeauftragung zur Beratung und Begleitung der Gemeinden, Arbeitskreise und Mitarbeitenden im Gottesdienst eingerichtet, um in Gestaltungsfragen auch einen fachlichen Rat „von außen“ anbieten zu können.

In Fragen der Gestaltung des Gottesdienstablaufs, beim Ringen um alternative Gottesdienstformen, bei Plänen zum Umbau von Kirchenräumen vor allem im Blick auf die Raumanordnung und die Gestaltung von „Prinzipalstücken“ Altar, Taufe und Kanzel/Ambo wie auch in Fragen der Gestaltung von Kasual-Gottesdiensten, Schulgottesdiensten und anderen eher werktäglichen Feier-Formen steht der Gottesdienstbeauftragte für den Kirchenkreis zur konkreten Mitarbeit bereit.